AGB der Leu Event Catering GmbH 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil sämtlicher Verträge, welche zwischen einem Kunden und der Firma Leu Event Catering GmbH entstehen. Mit der Bestellung einer Catering- Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.


2. Veranstalter

Die Firma Leu Event Catering GmbH erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass Catering- Dienstleistungen und übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde, sein Auftraggeber oder Beauftragter. Insbesondere kann die Firma Leu Event Catering GmbH für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.


3. Zustandekommen

Die Firma Leu Event Catering GmbH unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die Firma Leu Event Catering GmbH dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist die Firma Leu Event Catering GmbH berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet.


4. Änderungen des Vertragsinhalts

Werden nach dem Zustandekommen des Vertrages vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er von der Firma Leu Event Catering GmbH eine die Änderungswünsche berücksichtigende, bereinigte Bestätigung erhalten hat – diese wiederum rechtsgültig zu unterzeichnen und an Firma Leu Event Catering GmbH zu retournieren. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung gemeldet werden. Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


5. Annullierung

Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden gelten folgende Rücktrittsregelungen:

bis 61 Tage vor Anlass CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
ab 60 bis 31 Tage vor Anlass 25% der vereinbarten Leistung
ab 30 bis 8 Tage vor Anlass 50% der vereinbarten Leistung
ab 7 Tage vor Anlass 100% der vereinbarten Leistung

Bereits ausgeführte Vorbereitungshandlungen und speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.


6. Annullierung durch Anbieter

Die Firma Leu Event Catering GmbH ist jederzeit entschädigungslos zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn (alternativ):

  1. der Kunde die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 30% oder mehr reduziert;

  2. der Kunde eine Anpassung der durch die Firma Leu Event Catering GmbH gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung für die Firma Leu Event Catering GmbH eine Umsatzreduktion von 30% oder mehr zur Folge hat;

  3. die Leu Gastronomie GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet


7. Infrastruktur

Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung durch die Firma Leu Event Catering GmbH zu erfolgen hat, über die gegenüber der Firma Leu Event Catering GmbH zugesicherten Eigenschaften verfügt. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering- Dienstleistung infolge Nichtvorhandenseins zugesicherter Eigenschaften als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch die Firma Leu Event Catering GmbH möglich ist.


8. Beizug Dritter

Die Firma Leu Event Catering GmbH ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Firma Leu Event Catering GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.


9. Verzögerte Anlieferung

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Die Firma Leu Event Catering GmbH übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.


10. Material

Wird seitens Leu Event Catering GmbH Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.


11. Mängelrüge, Gefahrtragung und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die Firma Leu Event Catering GmbH nicht haftbar gemacht werden. Jegliche Haftung, auch für Mangelfolgeschäden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.


12. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen, Texten usw. stehen im geistigen Eigentum der Firma Leu Event Catering GmbH. Deren Nutzung, in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Firma Leu Event Catering GmbH gestattet.


13. Rechnung / Zahlbarkeit

Die Firma Leu Event Catering GmbH behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben; diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde von der Firma Leu Event Catering GmbH eine Rechnung. Diese Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Ab der zweiten Zahlungserinnerung wird pro Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben. Zugleich wird nach Nichteinhalten der Zahlungskonditionen ab dem 11. Tag ein Verzugszins von 5 % ppa. gefordert.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand verzichtet.

Thayngen, 1. Februar 2020

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